Fragen an den Wirtschafts- und Finanzausschuss vom 13.11.2018, Stadt Wunstorf
Hintergrund: Heute standen zwei wichtige Punkte an
1. Antrag der AfD - Abschaffung der Strabs (Kompensation aus Steuermitteln)
2. Anfrage der Gruppe SPD/FDP/Grüne - Auswirkungen einer Abschaffung der Strabs und alternative Finanzierungen (Grundsteuer)
Beiden Antragstellern möchten wir danken, da damit wieder Bewegung in die Diskussion kommt. Dieses ist besonders interessant, weil aktuell:
Frage 1: Ist die Satzung 60-1 i.V.m. § 6NKAG noch zeitgemäß?
Der Haushalt der Stadt umfasst runde 89 Mio. €
Die Einnahmen aus Gewerbesteuer belaufen sich in 2018 auf ca. 8.2 Mio. €
Frage 2: Wie groß – in € - oder bedeutend ist das Problem „Strabs“ eigentlich?
Frage 3: Warum protestieren in ganz Deutschland und auch besonders in Niedersachsen so viele Leute dagegen?
Frage 4: Wer bzw. wie viele Wunstorfer sind davon wie und in welcher Härte betroffen?
Die Informationsvorlage 60.2018/0154 ist unseres Erachtens unvollständig, weil Informationen fehlen:
Frage 5: Welche Benchmarks liegen der Stadt / dem Rat vor, um zu beurteilen, wie es andere Kommune ( > 30 seit 2017) geschafft haben, die Strabs abzuschaffen?
Frage 6: Warum wurde nur das Beispiel Springe (WKB) diskutiert und nicht auch Barsinghausen?
Frage 7: In Barsinghausen haben sich zahlreiche Siedlergemeinschaften und der Verband Wohneigentum (mehrere tausend Einwohner) klar geäußert – warum wurden in Wunstorf keine Stellungnahmen berücksichtigt?
Die Vorlage(n) erheben als Beitragsgrund die Abgängigkeit (Alter & Zustand) von Kanalisation und Straße und leitet dann die daraus individuellen Vorteilsnahme (§ 6NKAG + Satzung) ab.
Der eigentliche - höherwertige und durch landesrechtliche Vorgaben notwendige – Grund ist die gesamte Infrastrukturmaßnahme, aus:
a) Trennung von Regen – und Schmutzwasser
b) Schaffung des Regenrückhaltebeckens
c) zwecks Vermeidung der Kapazitätserweiterung der Luther Kläranlage
Frage 8: Was sind die Synergien im Detail (vgl. auch HH-Plan S.314ff)?
Frage 9: Wie sind diese – inkl. EU-Fördermittel - monetär zu bewerten?
Frage 10: Und sind diese in die Kalkulation eingeflossen?
Zur Berücksichtigung möglicher Synergien vgl.: (HessVGH, B 2486/16, juris; NdsOVG, Urteil v. 27.3.2017 – 9 LC 180/15, juris)
Die Spielräumge der Satzung (Untergrenze 51%) werden nicht ausgeschöpft In der Satzung 60-1, §1, Abs. 1 heißt es: …. „Zur teilweisen Deckung…ihres Aufwands für öffentliche Straßen … erhebt die die Stadt Wunstorf. … Beiträge von Grundstückseigentümern, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.“
Weiter heißt es in §4 Abs. 4: … „die Stadt kann im Einzelfall vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht durch eine ergänzende Satzung von den Anteilen des (§4) Abs. 2 (75%) abweichen Wenn der Anschluss des Veilchenwegs ein Teil einer Infrastrukturmaßnahme ist – (vgl. Luther Homepage „zukunftsfähiges belastbares Infrastruktursystem“) und den Vorgaben des Landes und des Umweltschutzes folgt – steht nicht der individuelle Vorteil im Vordergrund, sondern der Vorteil aller Luther Bürger.
Frage 11: Wieso nutzt dann die Stadt ihren Spielraum nicht aus und senkt den Beitrag auf die Untergrenze von 51% (vgl. Prof. Waldthausen und diverse Urteile)
Die Meinungsbildung und der Beschluss des Rates stützte sich auf die Erkenntnisse der Vorlage 60.2017/0067 vom 18.04.2017 und die Vorlage 66.2018/0075 vom 14.05.2018
Die Berechnungen zur notwendigen Erhöhung des Hebesätze und somit mögliche Kompensation über die Grundsteuerabgabe (100%-Punkte) waren nachweislich falsch und irreführend. Daraus folgt: Die daraus abgeleiteten Mietpreiserhöhung waren falsch. Die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit war falsch Die Ausmaße für Mieter (…“erhebliche Lastenverteilung“) waren falsch.
Frage 12: Die damaligen Berechnungsfehler des Hebesatzes wurden in der Vorlage 60.2018/0154 korrigiert. Warum nicht aber die formulierten Auswirkungen?
Die erarbeiteten Ansätze zu den Fragen 1a) Grundsteueränderung und 1c) Höhe der Mieten
werden in der Informationsverlage nicht verknüpft. Es wird die notwendige Anhebung des Hebesatzes zur Kompensation via Grundsteuer mit 57%-Punkten beziffert. Weiter wird in der Frage 1c) als Antwort berichtet, das die Steigerungen in den Jahren 2018 /11% 2019 / 3% 2020 / 0% 2021 /3% 2022 /4% betragen.
Die „Mieterhöhungen“ würden dann in 2018 zw. 26 – 56€ per anno (!) liegen; … aber in 2020 sogar leicht rückgängig ausfallen. In Verbindung mit der Antwort auf Frage 2b müsste nur eine Anhebung um 15%-Punkte (bei 55% Anliegerbeitrag) oder 18%-Punkte (bei der Mindesthöhe 51%) erfolgen. Damit würde sich eine mögliche Erhöhung der Nebenkosten (!) über die Umlage der Grundsteuer auf ca. 1,5 – 3€ pro Mieteinheit - unabhängig von der Anzahl der Nutzer - drastisch reduzieren.
Frage 13: Warum erfolgt hier keine ausgewogene Berichterstattung – insbesondere zu den stark negativen genannten Folgen und wiederlegten Hebesatzberechnungen der Vorlage 60.2017/0067?
Die Anwohner des Veilchenwegs sind wütend - stark emotionalisiert. Sie unterliegen nicht nur der besonderen Härte – weil Sie.. Zitat aus Fazit 60.2017/0067: ...“ ein besonders großes Grundstück haben… und das damit einen besonders großen Vorteil hat..“ Sondern – aus unserer Sicht - hätten wir dann die Straße 3-mal bezahlt:
Frage 14: Ist somit eine Gegenüberstellung von „starken Verschlechterungen“ für die Nicht-Grundstückseigentümer sowie die Bewertung „geringe Einzelschicksale“ die Vorlagenqualität die wir brauchen, um eine fundierte Entscheidungen zu fällen?
Wir haben in der Vorlage gelesen, dass die „Strabs“ nachfolgende Werte haben: Weiter ist auf Homepage der Stadt der 5-J. Bauplan abgebildet 2013 – 0,3 Mio. € 2018 – 0,9 Mio. € 2014 – 0,3 Mio. € 2019 – 1,2 Mio. € 2015 – 0,4 Mio. € 2020 – 1,2 Mio. € 2016 – 0,3 Mio. € 2021 – 1,4 Mio. € 2017 – 0,9 Mio. € 2022 – 1,8 Mio. €
Frage 15: Warum die Verdreifachung der Strabs in 2017?
Frage 16: Haben wir einen Sanierungsstau?
Frage 17: Warum die Verdopplung bis 2022?
Frage 18: Warum rechnen wir das Problem „groß“ und nicht „klein“?
Mögliche „Stellgrößen“ zur Reduktion des Problems (924 t€) wären:
Hinweis Winsen Frage 4: Der OB Andre Wiese aus Winsen / Luhe hat die Strabs 2010 abgeschafft und einen ausgeglichen HH; die Aussage …“ es werden die Forderungen nach einem hochwertigen teuren Ausbau vermutlich zunehmen“… ist eine Vermutung. Herr Wiese hat diese Erkenntnis jedenfalls nicht vorgetragen oder bestätigt. Seine klare Botschaft an die Zuhörer war: „Gestaltungsspielräume nutzen!“
Frage 19: Frau Schweer – Sie waren mit Herrn Eberhardt auf dem CDU-Fachkongress zum Thema „Strabs“. Dort waren diverse Redner mit Erfahrungen (Bayern), Vertreter der Kommunen und Städte, Professoren für Verwaltungsrecht sowie Gegner der Strabs (NBgS).
Fragen 20-22: Auch die anderen Fraktionen hatten u.E. Treffen / Klausuren oder Rücksprachen mit den Vertretern der Landesregierung.
Der Rat der Stadt hat 41 Stimmen; die verteilen sich wie folgt:
Frage 23: Welche Mehrheit ist nötig, um die Satzung 60-1 in Verbindungen mit den diversen ergänzenden Vorlagen zu ändern?
Frage 24: Wie wäre der richtige Prozess dazu?
Bei der aktuellen Diskussionslage – Rechtsunsicherheit des Bürgers – gibt es die Forderung, die „Vorausleistungen“ (das sind bis zu 80%) unter ein juristisch fixiertes Vorbehalt zu stellen.
Das ist unseres Erachtens auch sinnvoll, da wir – aber auch die Große Koalition in Hannover zu Anfang 2019 (vgl. Aussage H Schünemann auf dem Fachkongress) auf „Landesebene“ eine neue Regelung bekommen werden.
Wir haben dazu der Abteilung „Beiträge“ einen Filmbeitrag RTL 27.10.18 geschickt, indem auch ein „Zahlungsvorbehalt“ doch die OB aus Frechen fixiert ist.
Frage 25: Welche Ergebnisse hat die Überprüfung übergeben?
Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 356.000€ und sollen in 3-4 Raten plus Schlussrate abgerechnet werden. Die erste große Rate wird mit ca. 35% 5 Wochen nach Baustart (07.11.) erfolgen.
Entsprechen „Baufortschritt“ und „Abrechnungshöhe“ einander? Wenn nicht, finanziert sich die Stadt zu Lasten der Bürger vor.
Frage 26: Wer prüft das und wer legt die Zahlungsziele (Raten) fest?
Bei all den Diskussionen um die Strabs, den politischen und rechtlichen Unsicherheiten bzw. Wandlungsabsichten, den Willensbekundungen der Parteien, den Beschwerden der Bürger, den steuerlichen „Ungleichheiten“….
Frage 27: Wäre es da nicht sinnvoller, ein „STOP“ zu vereinbaren und alternativ einen Zeitraum von 3 J zu definieren, der „anders“ geregelt wird?
Frage 28: Was wäre nötig einen Eileintrag zu stellen und wie ist der Prozess dazu?
1. Antrag der AfD - Abschaffung der Strabs (Kompensation aus Steuermitteln)
2. Anfrage der Gruppe SPD/FDP/Grüne - Auswirkungen einer Abschaffung der Strabs und alternative Finanzierungen (Grundsteuer)
Beiden Antragstellern möchten wir danken, da damit wieder Bewegung in die Diskussion kommt. Dieses ist besonders interessant, weil aktuell:
- Diverse Kommunen die Strabs abschaffen (Barsinghausen, Hannover)
- Damit viele Benchmarks / Erfahrungen vorhanden sind
- Alle Bundesländer mit „Kann Regelung“ über die Abschaffung nachdenken
- Die Wiederstände in Bürgerinitiativen (NBgS) sehr stark zugenommen haben
- Sich die Große Koalition gerade auf ein „Eckpapier“ einigt (Info H Schünemann)
- Die Infovorlagen 60.2017/0067 und 66.2018/0075 unseres Erachtens fachliche Fehler beinhalten
Frage 1: Ist die Satzung 60-1 i.V.m. § 6NKAG noch zeitgemäß?
Der Haushalt der Stadt umfasst runde 89 Mio. €
Die Einnahmen aus Gewerbesteuer belaufen sich in 2018 auf ca. 8.2 Mio. €
Frage 2: Wie groß – in € - oder bedeutend ist das Problem „Strabs“ eigentlich?
Frage 3: Warum protestieren in ganz Deutschland und auch besonders in Niedersachsen so viele Leute dagegen?
Frage 4: Wer bzw. wie viele Wunstorfer sind davon wie und in welcher Härte betroffen?
Die Informationsvorlage 60.2018/0154 ist unseres Erachtens unvollständig, weil Informationen fehlen:
- Der aktuelle Meinungswandel & akt. Umsetzungsbeispiele werden auf allen 3 Ebenen außer Acht gelassen (Kommune, Land, Bund)
- Insbesondere der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit der Bürger wird keine Beachtung geschenkt
- Die Ratsherren / Anwesenden werden nicht über alle Lösungsansätze informiert (Verbandsstellungnahmen, vgl. auch Barsinghausen nicht berücksichtigt)
- Die Ratsherren / Anwesenden werden einseitig informiert - weder Quellen noch Argumente von Andersdenkenden werden genannt, diskutiert, bewertet, entkräftet
Frage 5: Welche Benchmarks liegen der Stadt / dem Rat vor, um zu beurteilen, wie es andere Kommune ( > 30 seit 2017) geschafft haben, die Strabs abzuschaffen?
Frage 6: Warum wurde nur das Beispiel Springe (WKB) diskutiert und nicht auch Barsinghausen?
Frage 7: In Barsinghausen haben sich zahlreiche Siedlergemeinschaften und der Verband Wohneigentum (mehrere tausend Einwohner) klar geäußert – warum wurden in Wunstorf keine Stellungnahmen berücksichtigt?
Die Vorlage(n) erheben als Beitragsgrund die Abgängigkeit (Alter & Zustand) von Kanalisation und Straße und leitet dann die daraus individuellen Vorteilsnahme (§ 6NKAG + Satzung) ab.
Der eigentliche - höherwertige und durch landesrechtliche Vorgaben notwendige – Grund ist die gesamte Infrastrukturmaßnahme, aus:
a) Trennung von Regen – und Schmutzwasser
b) Schaffung des Regenrückhaltebeckens
c) zwecks Vermeidung der Kapazitätserweiterung der Luther Kläranlage
Frage 8: Was sind die Synergien im Detail (vgl. auch HH-Plan S.314ff)?
Frage 9: Wie sind diese – inkl. EU-Fördermittel - monetär zu bewerten?
Frage 10: Und sind diese in die Kalkulation eingeflossen?
Zur Berücksichtigung möglicher Synergien vgl.: (HessVGH, B 2486/16, juris; NdsOVG, Urteil v. 27.3.2017 – 9 LC 180/15, juris)
Die Spielräumge der Satzung (Untergrenze 51%) werden nicht ausgeschöpft In der Satzung 60-1, §1, Abs. 1 heißt es: …. „Zur teilweisen Deckung…ihres Aufwands für öffentliche Straßen … erhebt die die Stadt Wunstorf. … Beiträge von Grundstückseigentümern, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.“
Weiter heißt es in §4 Abs. 4: … „die Stadt kann im Einzelfall vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht durch eine ergänzende Satzung von den Anteilen des (§4) Abs. 2 (75%) abweichen Wenn der Anschluss des Veilchenwegs ein Teil einer Infrastrukturmaßnahme ist – (vgl. Luther Homepage „zukunftsfähiges belastbares Infrastruktursystem“) und den Vorgaben des Landes und des Umweltschutzes folgt – steht nicht der individuelle Vorteil im Vordergrund, sondern der Vorteil aller Luther Bürger.
Frage 11: Wieso nutzt dann die Stadt ihren Spielraum nicht aus und senkt den Beitrag auf die Untergrenze von 51% (vgl. Prof. Waldthausen und diverse Urteile)
Die Meinungsbildung und der Beschluss des Rates stützte sich auf die Erkenntnisse der Vorlage 60.2017/0067 vom 18.04.2017 und die Vorlage 66.2018/0075 vom 14.05.2018
Die Berechnungen zur notwendigen Erhöhung des Hebesätze und somit mögliche Kompensation über die Grundsteuerabgabe (100%-Punkte) waren nachweislich falsch und irreführend. Daraus folgt: Die daraus abgeleiteten Mietpreiserhöhung waren falsch. Die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit war falsch Die Ausmaße für Mieter (…“erhebliche Lastenverteilung“) waren falsch.
Frage 12: Die damaligen Berechnungsfehler des Hebesatzes wurden in der Vorlage 60.2018/0154 korrigiert. Warum nicht aber die formulierten Auswirkungen?
Die erarbeiteten Ansätze zu den Fragen 1a) Grundsteueränderung und 1c) Höhe der Mieten
werden in der Informationsverlage nicht verknüpft. Es wird die notwendige Anhebung des Hebesatzes zur Kompensation via Grundsteuer mit 57%-Punkten beziffert. Weiter wird in der Frage 1c) als Antwort berichtet, das die Steigerungen in den Jahren 2018 /11% 2019 / 3% 2020 / 0% 2021 /3% 2022 /4% betragen.
Die „Mieterhöhungen“ würden dann in 2018 zw. 26 – 56€ per anno (!) liegen; … aber in 2020 sogar leicht rückgängig ausfallen. In Verbindung mit der Antwort auf Frage 2b müsste nur eine Anhebung um 15%-Punkte (bei 55% Anliegerbeitrag) oder 18%-Punkte (bei der Mindesthöhe 51%) erfolgen. Damit würde sich eine mögliche Erhöhung der Nebenkosten (!) über die Umlage der Grundsteuer auf ca. 1,5 – 3€ pro Mieteinheit - unabhängig von der Anzahl der Nutzer - drastisch reduzieren.
Frage 13: Warum erfolgt hier keine ausgewogene Berichterstattung – insbesondere zu den stark negativen genannten Folgen und wiederlegten Hebesatzberechnungen der Vorlage 60.2017/0067?
Die Anwohner des Veilchenwegs sind wütend - stark emotionalisiert. Sie unterliegen nicht nur der besonderen Härte – weil Sie.. Zitat aus Fazit 60.2017/0067: ...“ ein besonders großes Grundstück haben… und das damit einen besonders großen Vorteil hat..“ Sondern – aus unserer Sicht - hätten wir dann die Straße 3-mal bezahlt:
- Mit der Erschließung – 90%
- Mit der Grundsteuer – 45 J. (nicht 25 J. analog AfA)
- Mit den Strabs – 75%
Frage 14: Ist somit eine Gegenüberstellung von „starken Verschlechterungen“ für die Nicht-Grundstückseigentümer sowie die Bewertung „geringe Einzelschicksale“ die Vorlagenqualität die wir brauchen, um eine fundierte Entscheidungen zu fällen?
Wir haben in der Vorlage gelesen, dass die „Strabs“ nachfolgende Werte haben: Weiter ist auf Homepage der Stadt der 5-J. Bauplan abgebildet 2013 – 0,3 Mio. € 2018 – 0,9 Mio. € 2014 – 0,3 Mio. € 2019 – 1,2 Mio. € 2015 – 0,4 Mio. € 2020 – 1,2 Mio. € 2016 – 0,3 Mio. € 2021 – 1,4 Mio. € 2017 – 0,9 Mio. € 2022 – 1,8 Mio. €
Frage 15: Warum die Verdreifachung der Strabs in 2017?
Frage 16: Haben wir einen Sanierungsstau?
Frage 17: Warum die Verdopplung bis 2022?
Frage 18: Warum rechnen wir das Problem „groß“ und nicht „klein“?
Mögliche „Stellgrößen“ zur Reduktion des Problems (924 t€) wären:
- Instandhaltung /Sanierung anstelle von Grundsanierung (-25%) (vgl. hier insbesondere die Erfahrungen Prof. Kalweit, Bayern)
- Richtige Kostenzuweisung nach „Verursacherprinzip“
- Anliegerbeiträge variieren (Min. wäre 51%)
- „Sonderabschläge / Höchstgrenzen (Eckgrundstücke, Grundstücksgröße)
- Anliegerbeiträge „strecken“ (z.B. 10 J., vgl. §8 Abs.9KAG SH – max 20 J.)
- Zweckgebundene, lokale Kredite vergeben – mit marktüblichen Zinsen
- Zweckgebunde HH-Führung (Selbstverpflichtung)
Hinweis Winsen Frage 4: Der OB Andre Wiese aus Winsen / Luhe hat die Strabs 2010 abgeschafft und einen ausgeglichen HH; die Aussage …“ es werden die Forderungen nach einem hochwertigen teuren Ausbau vermutlich zunehmen“… ist eine Vermutung. Herr Wiese hat diese Erkenntnis jedenfalls nicht vorgetragen oder bestätigt. Seine klare Botschaft an die Zuhörer war: „Gestaltungsspielräume nutzen!“
Frage 19: Frau Schweer – Sie waren mit Herrn Eberhardt auf dem CDU-Fachkongress zum Thema „Strabs“. Dort waren diverse Redner mit Erfahrungen (Bayern), Vertreter der Kommunen und Städte, Professoren für Verwaltungsrecht sowie Gegner der Strabs (NBgS).
- Möchten Sie diesen Kreis bitte darüber informieren?
- Worin bestand Dissens?
- Worin bestand Konsens?
Fragen 20-22: Auch die anderen Fraktionen hatten u.E. Treffen / Klausuren oder Rücksprachen mit den Vertretern der Landesregierung.
- Welche Neuigkeiten gibt es vom Antrag Landeshaushalt der FDP zu berichten?
- Was hat die Klausur-Tagung der SPD ergeben?
- Wie positionieren sich die Grünen?
Der Rat der Stadt hat 41 Stimmen; die verteilen sich wie folgt:
- DU 13
- OB 1
- SPD 16
- B´90/Grüne 4
- AfD 4
- FDP 2
- Ohne Fraktion 1
Frage 23: Welche Mehrheit ist nötig, um die Satzung 60-1 in Verbindungen mit den diversen ergänzenden Vorlagen zu ändern?
Frage 24: Wie wäre der richtige Prozess dazu?
Bei der aktuellen Diskussionslage – Rechtsunsicherheit des Bürgers – gibt es die Forderung, die „Vorausleistungen“ (das sind bis zu 80%) unter ein juristisch fixiertes Vorbehalt zu stellen.
Das ist unseres Erachtens auch sinnvoll, da wir – aber auch die Große Koalition in Hannover zu Anfang 2019 (vgl. Aussage H Schünemann auf dem Fachkongress) auf „Landesebene“ eine neue Regelung bekommen werden.
Wir haben dazu der Abteilung „Beiträge“ einen Filmbeitrag RTL 27.10.18 geschickt, indem auch ein „Zahlungsvorbehalt“ doch die OB aus Frechen fixiert ist.
Frage 25: Welche Ergebnisse hat die Überprüfung übergeben?
Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 356.000€ und sollen in 3-4 Raten plus Schlussrate abgerechnet werden. Die erste große Rate wird mit ca. 35% 5 Wochen nach Baustart (07.11.) erfolgen.
Entsprechen „Baufortschritt“ und „Abrechnungshöhe“ einander? Wenn nicht, finanziert sich die Stadt zu Lasten der Bürger vor.
Frage 26: Wer prüft das und wer legt die Zahlungsziele (Raten) fest?
Bei all den Diskussionen um die Strabs, den politischen und rechtlichen Unsicherheiten bzw. Wandlungsabsichten, den Willensbekundungen der Parteien, den Beschwerden der Bürger, den steuerlichen „Ungleichheiten“….
Frage 27: Wäre es da nicht sinnvoller, ein „STOP“ zu vereinbaren und alternativ einen Zeitraum von 3 J zu definieren, der „anders“ geregelt wird?
- z.B. über eine Verpflichtungserklärung (Grundsteuer)
- z.B. über „Sonder-Anliegerbeiträge“
- z.B. über die Zuweisung „Schachtkosten“ zu Lasten der Abwasserregelung
Frage 28: Was wäre nötig einen Eileintrag zu stellen und wie ist der Prozess dazu?